Häufig gestellte Fragen

Wie komme ich an Bienen?

Am Besten von einem Imker aus der Umgebung, über lokale Imkervereine lassen sich oft Kontakte vermitteln. Wenn die Bienen aus der gleichen Stadt/ dem gleichen Landkreis kommen, wird dabei kein Gesundheitszeugnis benötigt.

Bitte verzichtet auf Bestellungen im Internet! Diese Bienenschwärme werden aus dem Ausland importiert. Dadurch werden immer wieder Viren und Parasiten eingeschleppt. Auch die Varroamilbe hat sich auf diesem Weg weltweit verbreitet.

 

Was muss ich beachten?

1. Zur Registrierung beim Veterinäramt muss eine landwirtschaftliche Betriebsnummer beantragt werden (kostenfrei).

2. Der Stellplatz der Bienen muss dem Veterinäramt gemeldet werden.

 

Muss ich meine Bienen anmelden und warum?

Ja, unbedingt! Auch wenn nur ein Volk gehalten wird, muss der Stellplatz der Bienen beim Veterinäramt formlos gemeldet werden.

Der Hintergrund ist folgender: Es gibt sich schnell ausbreitende Bienenkrankheiten, wie die Amerikanische Faulbrut, die tödlich für das Bienenvolk enden. Bei einem Ausbruch müssen alle Imker der Umgebung verständigt und die Völker untersucht werden. Bei einem frühzeitigem Erkennen können die Völker meist mit speziellen Maßnahmen gerettet werden und die Ausbreitung kann eingedämmt werden. Dies ist im eigenen Interesse aller Imker. Ein Nichtmelden ist zudem nach dem Bienenseuchengesetz strafbar und kann mit empfindlichen Geldbußen belegt werden.

 

Brauche ich eine landwirtschaftliche Betriebsnummer?

Ja, vor der Meldung der Bienen muss eine landwirtschaftliche Betriebsnummer beantragt werden (s. Formulare). Das mag für Hobbyimker überzogen wirken, sie dient jedoch nur dem Zweck, den Stellplatz des Imkers ohne großen Verwaltungsaufwand zu registrieren, um im Seuchenfall schnell reagieren zu können. Außerdem können nur mit einer Betriebsnummer Fördermittel zu Anschaffung von Imkereiausrüstung beantragt werden.

 

Brauche ich ein Gesundheitszeugnis?

Ein Gesundheitszeugnis für Bienen ist notwendig, wenn Bienenvölker über die Grenzen der Stadt oder des Landkreises transportiert werden. Dies geschieht z.B., wenn ein Bienenvolk gekauft wird oder der Imker mit seinen Bienen wandern möchte. Auch hier soll die Verschleppung der Amerikanischen Faulbrut verhindert werden. Es liegt also auch im Interesse des Imkers, sich ein Gesundheitszeugnis über die gekauften Bienen aushändigen zu lassen. Zuverlässige Imker/Verkäufer tun dies ohne Nachfrage.

 

Wie bekomme ich ein Gesundheitszeugnis?

Das Veterinäramt der Stadt/ des Landkreises kann ein Gesundheitszeugnis ausstellen. Dazu muss in Bayern zunächst ein Bienensachverständiger im Auftrag des Veterinäramtes die Bienen auf Anzeichen der Amerikanischen Faulbrut stichprobenartig untersuchen. Für viele Wanderziele außerhalb von Bayern muss zusätzlich eine Futterkranzprobe auf Faulbrutsporen untersucht werden. Nur wenn die Befunde unauffällig sind, kann ein Zeugnis ausgestellt werden.

Die Kontaktdaten von Bienensachverständigen Würzburg erhaltet ihr von eurem zuständigen Veterinäramt oder von eurem Imkerverein.